Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument für eine kurz- oder mittelfristige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Die Rechtsgrundlagen für die Bauleitplanung ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden Verordnungen. Bauleitpläne werden in Kategorien unterschieden.
Flächennutzungsplan
Diese Pläne tragen dazu bei, schonend mit Grund und Boden umzugehen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Der Flächenutzungsplan der Stadt Lauchhammer ist seit dem 22.09.1998 wirksam.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Bebauungsplan 01/2018 „Windpark Kostebrau 2“
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 1/2018 „Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2021- VBP "Recyclinganlage Wolfsberge" in der Stadt Lauchhammer
Satzung
Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" in der Stadt Lauchhammer
Hier finden Sie die aktuelle Gestaltungssatzung für das Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte
Die Bekanntmachung der Gestaltungssatzung – Stadtzentrum Lauchhammer-Mitte erfolgte im Amtsblatt Nr. 3/2020 vom 30.10.2020.