Telefon:
Bürgerbüro
Stadt Lauchhammer
Wilhelm-Pieck-Straße 2
01979 Lauchhammer
03574 488-288
Fax:
03574 46740-20
Rathaus
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Telefon:
03574 488-0
Fax:
03574 46740-10
Bürgerbüro
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Rathaus
Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Urkundenanforderung aus dem Eheregister
Allgemeine Informationen
Das Standesamt stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus:
Geburtsurkunden / Geburtsurkunden mit eingeschränktem Inhalt
Eheurkunden
Lebenspartnerschaftsurkunden
Sterbeurkunden
beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern / -registern
Weiterhin können Sie beim Standesamt aus Ihrem Geburtseintrag eine Auskunft erhalten, wie zum Beispiel Ihre Geburtszeit. Auch ist die Einsicht in Ihre Geburtssammelakte möglich.
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Die Urkundenanforderung kann persönlich, per Brief, per Fax, per E-Mail, oder über unten aufgeführte Online-Formulare erfolgen.
Personen, die nicht in Lauchhammer geboren wurden, erfahren hier Anschriften anderer Standesämter. Auch helfen wir Ihnen gern bei der Urkundenanforderung aus anderen Ländern.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Personenstandsverordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern des Landes Brandenburg und für Kommunales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 46]); zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 34])
Bürgerliches Gesetzbuch
Notwendige Unterlagen
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge oder Ehegatten.
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Personalausweis oder
Reisepass
Gebühren
Geburtsurkunden: 16,00 Euro
Eheurkunde: 16,00 Euro
Sterbeurkunde: 16,00 Euro
Beglaubigte Abschrift aus Personenstandsbüchern / -registern: 16,00 Euro
Mehrsprachige Personenstandsurkunden: 16,00 Euro
Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird: 8,00 Euro
Auskunft aus einem Personenstandseintrag (z.B. Bescheinigung über Geburtszeit): 22,00 Euro
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten: 22,00 Euro
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Bitte fragen Sie ggf. im Standesamt nach.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich III - Bildung, Soziales, BürgerserviceFrau Anett Leube
(03574) 488-206
Frau Bianca Heise
(03574) 488-208