Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

Maerker
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

Youtube 

 

 

Facebook Stadt Lauchhammer

 

 

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Urkundenanforderung aus dem Eheregister


Allgemeine Informationen

 

Das Standesamt stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus:
 

  • Geburtsurkunden / Geburtsurkunden mit eingeschränktem Inhalt

  • Eheurkunden

  • Lebenspartnerschaftsurkunden

  • Sterbeurkunden

  • beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern / -registern


Weiterhin können Sie beim Standesamt aus Ihrem Geburtseintrag eine Auskunft erhalten, wie zum Beispiel Ihre Geburtszeit. Auch ist die Einsicht in Ihre Geburtssammelakte möglich. 
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt  werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.

Die Urkundenanforderung kann persönlich, per Brief, per Fax, per E-Mail, oder über unten aufgeführte Online-Formulare erfolgen.

Personen, die nicht in Lauchhammer geboren wurden, erfahren hier Anschriften anderer Standesämter. Auch helfen wir Ihnen gern bei der Urkundenanforderung aus anderen Ländern.     


Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz

  • Personenstandsverordnung

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz

  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern des Landes Brandenburg und für Kommunales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 46]); zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 34])

  • Bürgerliches Gesetzbuch


Notwendige Unterlagen

  • Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge oder Ehegatten.

  • Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt  werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.

  • Personalausweis oder

  • Reisepass


Gebühren

Geburtsurkunden:        16,00 Euro

 

Eheurkunde:               16,00 Euro

 

Sterbeurkunde:           16,00 Euro

 

Beglaubigte Abschrift aus Personenstandsbüchern / -registern:     16,00 Euro

 

Mehrsprachige Personenstandsurkunden:     16,00 Euro

 

Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird:   8,00 Euro

 

Auskunft aus einem Personenstandseintrag (z.B. Bescheinigung über Geburtszeit):     22,00 Euro

 

Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten:     22,00 Euro

 

 

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Bitte fragen Sie ggf. im Standesamt nach.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich III - Bildung, Soziales, Bürgerservice

 

Frau Anett Leube
Telefon (03574) 488-206

Frau Bianca Heise
Telefon (03574) 488-208


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).