In ihrer öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung die Haushalts-
satzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) zum 1.1.2026 rückwirkend öffentlich bekannt gemacht.
Jeder hat das Recht auf Einsichtnahme in die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen.
Die Offenlegung erfolgt in der Stadtverwaltung Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69, Zimmer
141, im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung.
Mirko Buhr
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für die Haushaltsjahre 2025/2026 kann auch in den Amtsblättern 4 / 2025 und 1 / 2026 nachgelesen werden.
Die digitalen Amtsblätter befinden sich auf der Internetseite der Stadt unter dem Reiter "Rathaus".