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Abriss der Ruine in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer-Ost

Lauchhammer, den 25.​03.​2026

 

 

Im Auftrag des Bauordnungsamtes des Landkreises OSL wurde vom 24. März bis 26. März 2026 das baufällige Gebäude in der Wilhelm-Külz-Straße 39 abgerissen.

 

Das Gebäude befindet sich in Privatbesitz. Der verantwortliche Eigentümer hat sich allen Aufforderungen und Verfügungen in Bezug auf seine Anlieger- und Verkehrssicherungspflichten rechtlich widersetzt. Seit 4 Jahren ist das Verfahren beim Bauordnungsamtes des Landkreises OSL anhängig.

 

Inzwischen hat sich der bauliche Zustand des Gebäudekomplexes weiter verschlechtert. Teile des Dachstuhls sind bereits eingestürzt. Zur weiteren Gefahrenabwehr wurde die Sperrung des Gehweges auf die Fahrbahn per Bauzaun ausgedehnt.

 

Der Eigentümer erhielt Anfang Mai 2024 vom Bauordnungsamt des Landkreises eine Ordnungsverfügung zum teilweisen Sicherungsabriss der instabilen Gebäudeteile. Dieser Verfügung hat der Eigentümer widersprochen und den angeordneten Sofortvollzug gerichtlich angefochten.

 

Die Forderungen des Eigentümers wurden durch das Verwaltungsgericht Cottbus abgewiesen.

 

Somit hat das Bauordnungsamt des Landkreises den Teilabriss verfügt. Bei einer gemeinsamen Begehung des Objektes wurden allerdings weitere gravierende Schäden festgestellt.  Im Rahmen der Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und wirtschaftlicher Vertretbarkeit ist das Bauordnungsamt deshalb zu der Entscheidung gekommen, das gesamte Gebäude abzubrechen.

 

Der Sicherheitsabriss erfolgt zu Lasten des Eigentümers.

 

Bild zur Meldung: Abriss der Ruine in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer-Ost

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