Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lauchhammer,
in ihrer öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2026 hat die Stadtverordnetenversammlung den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2020 beschlossen. In einem gesonderten Beschluss wurde dem in diesem Zeitraum verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2020 wird hiermit gemäß § 3 Abs. 3 sowie § 80 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV.) öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 80 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf Einsichtnahme in die Jahresrechnung.
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 03.08. bis zum 28.08.2026 in der Stadtverwaltung Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69, Zimmer 141, im Rahmen der bekannten Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung.
Lauchhammer, den 16.07.2026
Mit freundlichen Grüßen
Buhr
Bürgermeister