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Das Land Brandenburg weitet die Wohneigentumsförderung deutlich aus

13. 06. 2022

Höhere Förderungen sowie Erleichterungen in der Bestandsmodernisierung 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Land Brandenburg hat die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Mit folgenden Verbesserungen entspricht das Land vielfältigen zeitgemäßen Anforderungen:
-    Die Grundförderung für Neubau, Erwerb und nachhaltige Modernisierung wurde erhöht, das zinsfreie

     Darlehen beträgt nunmehr 60.000 €.
-    Die Zusatzförderung für besondere energetische Standards kann künftig bis zu 30.000 € betragen.


Die weiteren Zuschüsse und zinsfreie Darlehen, z. B. für Kinder oder Geringverdiener, auch schwerbehinderte Haushaltsmitglieder, bleiben in dem bisherigen Umfang bestehen.


Die Förderung der nachhaltigen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum ist jetzt für Wohnraum möglich, der vor dem 1. Oktober 2009 neu gebaut wurde. Diese Maßnahmen sollen der energetischen Ertüchtigung sowie zur altersgerechten Anpassung in einem erweiterten Gebäudebestand dienen.
Die innerstädtische Gebietskulisse erstreckt sich künftig auch auf den Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach § 13 a oder § 13 b BauGB aufgestellt wird. Die Bauämter wurden hierüber durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus ist die innerstädtische Gebietskulisse nur noch für neu errichtete Gebäude zwingend anzuwenden. Damit verleiht das Land der Umsetzung von klimapolitischen Zielen in bestehendem Wohn-raum einen 
zusätzlichen Impuls.

 

Die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum wird weiterhin mit Zuschüssen für bauliche Maßnahmen und für Höhen überwindende Hilfsmittel gefördert. Insgesamt können die Zuschüsse nun bis zu 26.000 € betragen.


Alle Förderdarlehen sind zwanzig Jahre zinsfrei, Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Bitte verwenden Sie den neuen Flyer! (Anlage 1) Er fasst die Förderungen für selbst genutztes Wohneigentum ab 2022 zusammen und liefert den Bürgern erste 
Informationen.

Zum Antragsverfahren und den Fördervoraussetzungen hält die ILB vielfältige Materialien bereit. Einen detaillierten und stets aktuellen Überblick zu den spezifischen Fördermöglichkeiten bietet unser

Internetauftritt www.ilb.de (Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (ilb.de))

 

Seit einigen Jahren veranstaltet die ILB Online-Seminare zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum. Privathaushalte, Finanzierer und Institutionen nehmen diese gerne an. Dabei stellen unsere Kundenberater die neuen Fördermöglichkeiten online vor und beantworten alle Fragen live. 

 

Um den nächsten Termin eines Online-Seminars zu erfahren, besuchen Sie bitte in regelmäßigen Abständen unsere Internetseite www.ilb.de.


Für die Beantwortung aller Fragen stehen den Antragstellern die Kundenberater der ILB am Info-Telefon (0331 660-1322) gerne zur Verfügung. 

 
Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

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