Telefon:
Bürgerbüro
Stadt Lauchhammer
Wilhelm-Pieck-Straße 2
01979 Lauchhammer
03574 488-288
Fax:
03574 46740-20
Rathaus
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Telefon:
03574 488-0
Fax:
03574 46740-10
Bürgerbüro
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Rathaus
Montag:
geschlossen
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
außer Kasse
(ab freitags 2025)
.
Briefwahl und Wahlschein
Sie können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern in einem anderen Wahllokal des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen wollen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst beantragen. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlbüro nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antrag muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse sowie Ihr Geburtsdatum beinhalten. Sollen die Unterlagen nicht direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden, müssen Sie uns eine abweichende Versandanschrift mitteilen.
Sie können Ihren Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:
- online ab dem 13.01.2025 bis zum 16.02.2025 - Zum Wahlscheinantrag
- mit dem QR-Code oder dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, welche Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugesandt wird.
- per E-Mail an unter Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums
- mündlich vor Ort im Wahlbüro (Rathaus, Liebenwerdaer Str. 69) ab dem 10.02.2025 bis zum 21.02.2025
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl voraussichtlich erst ab der 7. Kalenderwoche erfolgen kann!