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Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

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03574 488-288

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03574 46740-20

 

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Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

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13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

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Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

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außer Kasse 

(ab freitags 2025)

 

 

 

 

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Briefwahl und Wahlschein

Sie können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern in einem anderen Wahllokal des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen wollen.

 

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst beantragen. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlbüro nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

 

Der Antrag muss Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse sowie Ihr Geburtsdatum beinhalten. Sollen die Unterlagen nicht direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden, müssen Sie uns eine abweichende Versandanschrift mitteilen.

 

Sie können Ihren Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:


- online ab dem 13.01.2025 bis zum 16.02.2025 - Zum Wahlscheinantrag
 

- mit dem QR-Code oder dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, welche Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugesandt wird.
 

- per E-Mail an unter Angabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums
 

- mündlich vor Ort im Wahlbüro (Rathaus, Liebenwerdaer Str. 69) ab dem 10.02.2025 bis zum 21.02.2025 

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl voraussichtlich erst ab der 7. Kalenderwoche erfolgen kann!