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Kommunalwahlen

Stadt Lauchhammer 

Der Wahlleiter 

Öffentliche Bekanntmachung 

An alle Parteien / Wählergruppen 

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung sind die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufzufordern, wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen. Auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Abs. 4 und 5 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz wird hingewiesen. 

Lauchhammer, 04.10.2023 

Wieland Roselt

Wahlleiter

 

Aufforderung der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen zum Benennen von beisitzenden Mitgliedern für den Wahlausschuss der Stadt Lauchhammer zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024

 

Wahlbekanntmachung vom 8.12.2023

 

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses

 

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Speicherung von Wahlhelferdaten

 

Die Kommunalwahlen umfassen:

  • die Wahl der Kreistagsabgeordneten für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

  • die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer

  • die Wahl der Ortsbeiräte in Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau.

 

Der Kreistag setzt sich aus 50 Abgeordneten des Kreistages und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied zusammen. Die Stadtverortnetenversammlung (SVV) ist die gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger aus Lauchhammer, Grünewalde, Kleinleipisch und Kostebrau. Die SVV besteht aus 22 Stadtverordneten. Der Ortsbeirat ist die gewählte Vertretung alle wahlberechtigten Personen des jeweiligen Ortsteiles. Der Ortsbeirat Grünwalde besteht aus 5 und die Ortsbeiräte Kleinleipisch und Kostebrau aus jeweils 3 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte den Ortsvorsteher, der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist sowie einen Stellvertreter wählen. Die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte werden auf 5 Jahre gewählt.

 

Grundsätzliche Vorschriften zur Wahl sind im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und in der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) festgelegt. Darüberhinaus ist die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) das wichtigste Gesetz auf kommunaler Ebene in Brandenburg.

 

In Brandenburg gilt zu Kommunalwahlen das Wahlalter 16. Das heißt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, darf seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der jeweiligen Kommune, die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind. Für die Wahl zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat hat jede wahlberechtigte Person je drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge im Wahlkreis verteilt werden können.

 

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, waren 13.035 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme bei der Kommunalwahl abzugeben. Mehr als 1.400 dieser Wahlberechtigten hatten zuvor einen Wahlschein beantragt, um per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 49,3 % und somit bei knapp 11 Prozentpunkten höher als bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 (38,7%).

 

Ergebnisse im Überblick

 

Kreistag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Zum endgültigen Ergebnis der Kreistagswahl

Struktur Kreistag

 

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer

Zum endgültigen Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer

Sitzverteilung SVV 2019

Ortsbeirat Grünewalde

Wahlergebnis Ortsbeirat Gründewalde

 

Ortsbeirat Kleinleipisch

Wahlergebnis Ortsbeirat Kleinleipisch

 

Ortsbeirat Kostebrau

Wahlergebnis Ortsbeirat Kostebrau

 

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01979 Lauchhammer

 

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03574 46740-20

 

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Liebenwerdaer Straße 69

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