Bürgermeisterwahl
In Brandenburg werden Bürgermeister seit 1992 direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Rechtsgrundlagen für die Wahl des Bürgermeisters sind das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) sowie die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV). Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Diese Mehrheit muss mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfassen.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Jeder wahlberechtigten Person steht eine Stimme zu.
In Lauchhammer fand am 07. Januar 2018 die letzte Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister statt. Nach der Stichwahl am 21. Januar 2018 wurde Roland Pohlenz (parteilos) erneut gewählt. Für eine Amtszeit von 8 Jahren wird Roland Pohlenz die Stadt Lauchhammer vertreten.