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News-Ticker

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Urkundenanforderung aus dem Geburtenregister


Allgemeine Informationen

Das Standesamt stellt aus den bei ihm geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus:
 

  • Geburtsurkunden / Geburtsurkunden mit eingeschränktem Inhalt

  • Eheurkunden

  • Lebenspartnerschaftsurkunden

  • Sterbeurkunden

  • beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern / -registern


Weiterhin können Sie beim Standesamt aus Ihrem Geburtseintrag eine Auskunft erhalten, wie zum Beispiel Ihre Geburtszeit. Auch ist die Einsicht in Ihre Geburtssammelakte möglich. 
Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt  werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.

Die Urkundenanforderung kann persönlich, per Brief, per Fax, per E-Mail, oder über unten aufgeführte Online-Formulare erfolgen.

Personen, die nicht in Lauchhammer geboren wurden, erfahren hier Anschriften anderer Standesämter. Auch helfen wir Ihnen gern bei der Urkundenanforderung aus anderen Ländern.  


Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz

  • Personenstandsverordnung

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz

  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern des Landes Brandenburg und für Kommunales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 46]); zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 34])

  • Bürgerliches Gesetzbuch


Notwendige Unterlagen

  • Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge oder Ehegatten.

  • Andere Personen können durch den Antragsberechtigten schriftlich bevollmächtigt  werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.

  • Personalausweis oder

  • Reisepass


Gebühren

 

Geburtsurkunde17,00 Euro
Eheurkunde17,00 Euro
Sterbeurkunde17,00 Euro
Beglaubigte Abschrift aus Personenstandsbüchern/ -registern:17,00 Euro
Mehrsprachige Personenstandsurkunde17,00 Euro
Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird  8,50 Euro
Auskunft aus einem Personenstandseintrag (z.B. Bescheinigung über Geburtszeit)23,00 Euro
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten23,00 Euro

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Bitte fragen Sie ggf. im Standesamt nach.

 

Online-Bezahlfunktion

Ab sofort können Personenstandsurkunden bequem online beantragt werden. Die anfallenden Gebühren können direkt im Online-Antrag per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder PayPal bezahlt werden.

 

Keine Möglichkeit zur Online-Bezahlung?

Sollte eine Online-Bezahlung nicht möglich sein, können Urkunden weiterhin per E-Mail beim Standesamt () beantragt werden. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin

  • Angaben zu der bzw. den zu beurkundenden Person(en) 

  • Art der benötigten Urkunden (Urkunde Standard A4, Urkunde für Stammbuch A5, mehrsprachiger Auszug aus dem Register, beglaubigte Abschrift)

  • Anzahl der benötigten Urkunden

  • Gewünschte Zustellungsart (Postversand oder Abholung)

  • Verwendungszweck der Urkunde

     

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie zunächst einen Kostenbescheid. Die beantragte Urkunde wird nach Zahlungseingang erstellt und anschließend per Post versandt bzw. zur Abholung bereitgestellt.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich III - Bildung, Soziales, Bürgerservice

 

Frau Leube
Telefon (03574) 488-206

Frau Heise
Telefon (03574) 488-208


Formulare

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