Wasserbaumeister am Dorfteich GrünewaldeParkeisenbahnSauna & FreizeitbadLauchhammer-Mitte

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hunde-Anmeldung


Allgemeine Informationen

 

Der Steuer unterliegt das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet.


Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder - wenn der Hund von einer ihm gehörenden Hündin geworfen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzumelden


Rechtsgrundlagen

  •  Abgabenordnung

  •  Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

  •  Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

  •  Hundesteuersatzung


Notwendige Unterlagen

  • Nachweis über die Herkunft des Hundes.

  • Kaufvertrag bzw. Tierabgabevertrag vom Tierheim, wenn vorhanden.


Gebühren

  • Die Anmeldung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II

 

Herr Schröder
Telefax (03574) 488-236


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung