News-Ticker


Hunde-Anmeldung
Allgemeine Informationen
Der Steuer unterliegt das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet.
Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder - wenn der Hund von einer ihm gehörenden Hündin geworfen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzumelden
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Nachweis über die Herkunft des Hundes.
Kaufvertrag bzw. Tierabgabevertrag vom Tierheim, wenn vorhanden.
Gebühren
Ansprechpartner
Geschäftsbereich II Herr Schröder
(03574) 488-236
Formulare
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