Hunde-Anmeldung
Allgemeine Informationen
Der Steuer unterliegt das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Stadtgebiet.
Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder - wenn der Hund von einer ihm gehörenden Hündin geworfen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzumelden
Rechtsgrundlagen
- Abgabenordnung
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
- Hundesteuersatzung
Notwendige Unterlagen
- Nachweis über die Herkunft des Hundes.
- Kaufvertrag bzw. Tierabgabevertrag vom Tierheim, wenn vorhanden.
Gebühren
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich II
Frau Kathrin Brecl (03574) 488-230
Frau Anja Sanne (03574) 488-226