Hunde-Abmeldung
Allgemeine Informationen
Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadt Lauchhammer innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Steuerpflicht endet mit der persönlichen oder schriftlichen Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
- Abgabenordnung
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
- Hundesteuersatzung
Notwendige Unterlagen
- Wird ein Hund an eine andere Person entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben, so sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Gebühren
- Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich II
Frau Kathrin Brecl (03574) 488-230
Herr Marco Wolf (03574) 488-217