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Hunde-Abmeldung


Allgemeine Informationen

 

Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadt Lauchhammer innerhalb eines Monats mitzuteilen.

 

Die Steuerpflicht endet mit der persönlichen oder schriftlichen Abmeldung.


Rechtsgrundlagen

  •  Abgabenordnung
  •  Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  •  Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
  •  Hundesteuersatzung


Notwendige Unterlagen

  • Wird ein Hund an eine andere Person entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben, so sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Gebühren

  • Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

Geschäftsbereich II

 

Frau Kathrin Brecl
Telefon (03574) 488-230

Herr Marco Wolf
Telefon (03574) 488-217


Formulare

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Kontakt

Bürgerbüro

Stadt Lauchhammer

Wilhelm-Pieck-Straße 2

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-288

Fax:

03574 46740-20

 

Rathaus 

Stadt Lauchhammer

Liebenwerdaer Straße 69

01979 Lauchhammer

 

Telefon:

03574 488-0

Fax:

03574 46740-10

 

 

 

 

 

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Öffnungszeiten

Bürgerbüro

 

Montag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

 

Rathaus

 

Montag:

geschlossen

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:00 Uhr

 

 

 

 

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