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News-Ticker

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Hunde-Abmeldung


Allgemeine Informationen

 

Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadt Lauchhammer innerhalb eines Monats mitzuteilen.

 

Die Steuerpflicht endet mit der persönlichen oder schriftlichen Abmeldung.


Rechtsgrundlagen

  •  Abgabenordnung

  •  Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

  •  Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

  •  Hundesteuersatzung


Notwendige Unterlagen

  • Wird ein Hund an eine andere Person entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben, so sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.


Gebühren

  • Die Abmeldung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Geschäftsbereich II

 

Herr Schröder
Telefax (03574) 488-236


Formulare

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