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Landratswahl

Der Landrat steht an der Spitze eines Landkreises. Er leitet die kommunale Verwaltung, vertritt den Landkreis rechtlich und repräsentiert ihn. Er gehört dem Kreistag und dem Kreisausschuss als stimmberechtigtes Mitglied an. Außerdem ist der Landrat eine untere staatliche Landesbehörde im Gebiet seines Landkreises. In dieser Stellung untersteht er der Dienstaufsicht des Innenministeriums.

 

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl des Landrates sind das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) sowie die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV).

 

Der Landrat wird für die Dauer von acht Jahren von den Bürgern des Landkreises direkt gewählt. Es gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, die jedoch mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfassen muss.

 

Die letzte Landtagswahl fand am 22. April 2018 statt. Siegurd Heinze (parteilos) wurde erneut gewählt und setzte sich gegen seine beiden Herausforderer durch. 

 

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