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außer Kasse
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Allgemeine Informationen
Unter einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung versteht man die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Typische Beispiele sind u.a.:
· Anbringen von Plakaten,
· Aufstellen von Baugerüsten und Bauschuttcontainer,
· Aufstellen von Verkaufsständen, von Tischen und
Sitzgelegenheiten
· Nutzung öffentlicher Flächen für Aufgrabungen des
Straßenkörpers.
Die Sondernutzungserlaubnis kann mit Auflagen versehen werden und ist in der Regel mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren verbunden. Bitte nutzen Sie dies nur als allg. Information zur Orientierung und verschaffen Sie sich in Zweifelsfällen durch eine Vorsprache oder telefonischen Rückruf in unserem Bereich Sicherheit und Ordnung Klarheit.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Der für diese Nutzung erforderliche Sondernutzungsantrag ist in der Regel schriftlich, spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt Lauchhammer, Bereich Sicherheit und Ordnung, zu stellen.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Satzung der Stadt Lauchhammer über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben.
Ansprechpartner
Geschäftsbereich IFrau Kerstin Hoppe (03574) 488-201